Allnet Flat vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen – was ist möglich, welche Varianten gibt es?

Allnet Flat vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen – was ist möglich, welche Varianten gibt es? – Ein Handyvertrag hat heute im Normalfall ein Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Man kann daher als Kunde frühestens nach 24 Monaten auf reguläre Weise den Tarif wieder beenden. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist dagegen ein Wechsel nur schwer möglich.

Viele Nutzer möchten aber gerne auch vor der regulären Frist den Handyvertrag wechseln und suchen daher nach Möglichkeiten, den Handyvertrag bereits vorfristig zu kündigen. Das ist innerhalb der gesetzlichen Vorgaben auch unter Umständen möglich, allerdings sind die Grenzen für einen Wechsel sehr eng gesteckt – viele Varianten, einen Handyvertrag vorfristig zu beenden, gibt es daher nicht.

Wir haben hier einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen zusammen gestellt und erklären, welche Möglichkeiten es gibt, auch wieder aus einen Handytarife heraus zu kommen.

HINWEIS: Die Laufzeiten der Tarife sind in der Regel im Allnet Flat Vergleich mit angegeben, die Verlängerung beträgt meistens 1 Jahr und die Kündigungsfrist immer 3 Monate jeweils zum Ablauf dieser Fristen. Es gibt aber auch Allnet Flat ohne Laufzeit, dann ist die Kündigung in der Regel monatlich möglich.

Das gesetzliche Widerrufsrecht (auch bei Allnetflat)

Der einfachste Weg, aus einem bereits abgeschlossenen Handyvertrag wieder heraus zu kommen, ist das gesetzliche Widerrufsrecht. Dieser Anspruch ist gesetzlich fest gelegt und damit bei allen Anbietern gleich. Bei der Telekom findet sich dazu folgender Hinweis:

Wenn Sie bei der Telekom im Fernabsatz eine Dienstleistung (z. B. Überlassung eines Anschlusses oder Nutzung von Verbindungstarifen) beauftragt oder Ware (z. B. Telefon, Router) gekauft haben, können Sie den Auftrag als Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Fernabsatz bedeutet, dass uns der Auftrag schriftlich, telefonisch oder per Internet übermittelt worden ist.

Die gleichen Regelungen finden sich auch bei anderen Anbieter. Dabei muss man allerdings zwei Punkte beachten:

  • der Vertrag muss im Internet oder per Telefon geschlossen worden sein. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Bestellungen im Shop.
  • das Recht gilt nur 14 Tage nach Erhalt der Ware. Danach ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Diese gesetzlichen Regelungen gelten für alle Anbieter und alle Netze. Es macht also keine Unterschied ob man eine D1 Allnet Flat nutzt, einen Vodafone Handyvertrag oder O2 Handy Flat.

Einigung mit dem Allnet Flat Anbieter

Daneben gibt es natürlich noch die Variante einer Einigung mit dem Anbieter des Handyvertrages. Trotz Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit kann ein Vertrag natürlich auch beendet werden, wenn beide Seiten dem zustimmen. Dazu sollte man sich mit dem eigenen Anbieter in Verbindung setzen und nach Möglichkeiten fragen, den Vertrag bereits vorfristig zu beenden. Ein Anrecht auf eine Einigung gibt es aber nicht, viele Anbieter beenden aber aus Kulanz die Vertrage auch vor dem Laufzeit-Ende, wenn sie ihre Kosten ersetzt bekommen.

Das bedeutet man bezahlt meisten eine gewissen Kompensation (je nach Tarif und Länge der restlichen Laufzeit) und kann dafür den Vertrag sofort auslösen. Das hat den Vorteil, dass man nicht an bestimmte Fristen gebunden ist und relativ schnell einen Handyvertrag auch wieder beenden kann. Es ist allerdings mit Kosten verbunden und der Anbieter muss zustimmen – tut er das nicht, gibt es kein Anrecht des Kunden, dies durchzusetzen.

Das Sonderkündigungsrecht bei Handy-Verträgen, Tarifen und Allnet Flat

Unter einem Sonderkündigungsrecht verstehen man ein spezielles gesetzlich festgelegtes Kündigungsrecht in genau definierten Fällen. Derzeit gibt es diesen Sonderkündigungsrecht im Mobilfunk für zwei Konstellationen:

  • Umzug: Ein Umzug bedeutet nicht sofort ein Sonderkündigungsrecht sondern nur dann, wenn der Anbieter die Leistungen am neuen Wohnsitz nicht anbieten kann. Im Paragraf 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist für solche Fälle ein Kündigungsrecht mit 3 Monaten Frist zum Monatsende vorgesehen.
  • Preiserhöhung: Erhöht ein Anbieter innerhalb der Vertragslaufzeit die Preise besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrechte können nicht per AGB ausgeschlossen werden. Die Regelungen sind aber meistens nicht einfach, hier kann fachliche Beratung auf jeden Fall weiter helfen.

TIPP Wer sich diesen Ärger gar nicht erst machen möchte, sollte von Anfang an auf Allnet-Flat mit kurzer Laufzeit oder ganz ohne Vertrag setzen, damit man jederzeit auch wieder kündigen kann.

Außerordentliche Kündigung bei Handy-Verträgen, Tarifen und Flatrates

Außerordentliche Kündigungen sind immer dann möglich, wenn der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommt und damit gegen den Vertrag verstößt. Das Mobilfunk-Verträge sehr komplex sind und viele Pflichten beinhalten, gibt es an dieser Stelle eine Reihe von Möglichkeiten, wann man wegen Verstoß gegen die Vertragspflichten kündigen kann:

  • Schlechter oder kein Empfang: Ist der Handyempfang dauerhaft schlecht und so gestört, dass man den Vertrag nicht sinnvoll nutzen kann, besteht das Recht auf eine Kündigung. Allerdings ist dies nicht so einfach nachzuweisen, denn es gibt keine Garantie, dass man direkt an einem bestimmten Punkt Empfang haben muss. Ein Kündigungsrecht kann aber in jedem Fall bestehen, wenn sich der Empfang verschlechtert, weil Sendemasten entfernt werden.
  • Fehlerhafte Abrechnung: Ist die Abrechnung der Mobilfunkleistungen wiederholt falsch, kann ein Kündigungsrecht bestehen. Die korrekte Abrechnung ist eine wichtige Pflicht des Anbieters, kommt er dieser nicht nach ist das ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Schlechter Kundenservice ist dagegen kein Grund für eine sofortige Kündigung.
  • Defekte Hardware: Bei einem Vertrag mit Handy (bei dem Handy und Tarf gekoppelt sind) kann eine defekte Hardware ein Sonderkündigungsrecht zur Folge haben, wenn das Gerät nicht repariert oder ausgetauscht wird. Schwieriger ist die Situation, wenn Tarif und Handy von unterschiedlichen Anbietern kommen und der Vertrag nur vermittelt wurde. Dann ist eine Kündigung leider nicht ganz so einfach möglich.
  • Keine oder falsche Portierung der Rufnummer: Möchte man seine alte Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter nehmen, ist das mittlerweile bei fast allen Handyverträgen möglich. Wenn dies allerdings scheitert, kann dies ein Kündigungsrecht zur Folge haben, wobei hier genau geschaut werden muss, warum die Portierung der Rufnummer nicht möglich war. Oft liegt hier auch ein Fehler beim alten Anbieter oder bei den Kundendaten.

Prinzipiell gilt bei diesen Fällen immer, dass man den Anbieter von dem Problem in Kenntnis setzen muss. Dazu muss der Anbieter eine angemessen Frist bekommen um die Probleme aus der Welt zu räumen. Die Frist sollte 3 bis 4 Wochen lang sein um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Ist danach immer noch keine Änderung eingetreten und besteht das Problem weiter, kann die Kündigung ausgesprochen werden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten sollte man sich aber in solchen Fällen an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale werden. Diese kennen meistens bereits solche Fällen und wissen daher auch, wie man am besten vorgeht.

Beim Tod des Anschlussinhaber ist durch die Erben ebenfalls eine Sonderkündigung möglich.

Wichtig: Auch der Anbieter kann kündigen, wenn der Kunde seine Pflichten verletzt.

Video: Sonderkündigung bei Vodafone

Vertrag verlängert – ist Kündigung möglich?

Verpasst man das Ende der Laufzeit und die rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Handyvertrag automatisch bei den meisten Anbietern um ein weiteres Jahr. Hier muss man wieder das Jahr abwarten bevor der Vertrag beendet werden kann. Die automatische Verlängerung um mehr als ein Jahr is aber unzulässig. In §309 BGB heßt es:

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam…

…bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

  1. b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr.

In solchen Fällen kann man den Vertrag auch bereits eher kündigen.

FAQ rund um Allnet Flat ohne Laufzeit und Vertrag

Was kosten Allnet Flat ohne Laufzeit?

Flat ohne Laufzeit gibt es bereits ab etwa 5 Euro im Monat, man findet sie aber auch Premium-Preisbereich von über 50 Euro pro Monat. Der Preis hängt von den Inklusiv-Leistungen ab und nicht davon, ob man die Flat mit oder ohne Vertrag bucht.

Gibt es Allnet Flat ohne Laufzeit auch mit 5G?

Vodafone und Telekom bieten ihre 5G Flat derzeit nur mit langen Laufzeiten an. Bei anderen Anbietern wie O2 und 1&1 findet man die 5G Flatrates aber auch ohne Vertragslaufzeit.

Gibt es Smartphone zu Allnet Flat ohne Laufzeit?

Leider gibt es in der Regel nur dann ein Smartphone zur Flat, wenn man lange Laufzeiten hat. Angebot ohne Vertrag haben daher meistens nur die Simkarte inklusive.

Bekommt man Allnet Flat ohne Laufzeit bei allen Anbietern?

Einige Anbieter haben ihre Flat ohne Laufzeit in den Prepaid Bereich verlagert. Man bekommt also nicht immer alle Tarife auch ohne Laufzeit, aber meistens zumindest auch einige Flatrates, die keine längere Vertragsbindung haben.

Gibt es auch eSIM mit Flatrates ohne Laufzeit?

Ja, die meisten Anbieter mit kurzen Laufzeiten haben mittlerweile auch eSIM im Angebot.

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