Mehrwertsteuersenkung im Mobilfunk-Bereich – das ist 2020 zu erwarten

Mehrwertsteuersenkung im Mobilfunk-Bereich – das ist 2020 zu erwarten – Mit dem Corona-Hilfspaket der Bundesregierung wird auch die Mehrwertsteuer bis Ende des Jahres abgesenkt und allgemein die Preise etwas abzusenken und die Konsumenten zu mehr Umsatz anzuregen. Die Bundesregierung schreibt selbst dazu:

Die Bundesregierung hat dazu steuerliche Regelungen auf den Weg gebracht, die die Konjunktur zügig beleben und nachhaltig stützen sollen. Sie sind Teil des Konjunktur- und Zukunftspakets, das die Regierungskoalitionen erarbeitet und Anfang Juni vorgestellt haben.

Ein stärkerer Konsum kann dazu beitragen, die Binnenwirtschaft anzukurbeln. Damit mehr Menschen eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen anstatt sie zu verschieben, werden die Mehrwertsteuersätze befristet gesenkt: von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Im Mobilfunk-Bereich trifft dies ebenso zu, denn sowohl bei Minutenpreisen, SMS Kosten als auch bei der Grundgebühr ist jeweils auch Umsatzsteuer enthalten. Eine Pflicht, die Senkung der Mehrwertsteuer weiterzugeben, gibt es aber nicht, daher ist anzunehmen, dass die unterschiedlichen Anbieter die Absenkung auch höchst unterschiedlich umsetzen werden.

Einige Unternehmen haben sich bereits dazu geäußert. Freenet und die Marken des Unternehmens wollen beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer direkt weiter geben. Auch 1&1 und die Telekom wollen die Kosten anpassen. Bei vielen Discounter ist allerdings noch nicht klar, wie genau dies umgesetzt wird und ob es wirklich eine Absenkung geben wird. Im Prepaid Bereich könnte die beispielsweise bedeuten, dass das Guthaben länger reicht, wenn die Kosten etwas geringer werden. Sicher ist das aber auch noch nicht.

Verbraucher sollten daher auf jeden Fall genau im Auge behalten, wie der eigene Anbieter ab Juli die Preise gestaltet und man kann ruhig auch kritisch nachfragen, wenn die Senkung der Mehrwertsteuer nicht weiter gegeben werden.

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