Allnet Flat im Ausland – was kann genutzt werden und was wird extra abgerechnet?

Allnet Flat im Ausland – was kann genutzt werden und was wird extra abgerechnet? – Wer eine Allnet Flat bucht, möchte diese in bestimmten Situationen auch gerne im Ausland einsetzen und von den einfachen Regelungen bei der Abrechnung einer Allnet Flat auch in anderen Ländern profitieren. Leider gelten Allnet Flat aber in der Regel nur in Deutschland. Ausnahmen ist die Nutzung in anderen EU Staaten – darüber hinaus werden die Tarife aber meistens nach Auslandstarifen abgerechnet und das kann sehr teuer werden.

Prinzipiell gilt dabei: man kann in der Regel alle Allnet Flat auch im Ausland nutzen (Ausnahmen sind meistens als „Nationale Tarife“ gekennzeichnet). Man kann also eine D1 Allnet Flat ebenso in anderen Ländern nutzen wie Vodafone Allnet Flat oder Prepaid Flatrate Varianten. Die normalen Preise, die man im Allnet Flat Vergleich finden kann, gelten aber in der Regel nur für Deutschland und die EU. Vor allem Datenvolumen wird oft zu deutlich höheren Preisen abgerechnet, wenn man die EU verlässt.

In diesem Artikel wollen wir zeigen, was es bei der Flatrate Nutzung im Ausland und in der EU zu beachten gilt.

Die Allnet Flat im EU Ausland

Hält man sich im EU Ausland auf, kann man in der Regel die Leistungen der Allnet Flat wie in Deutschland nutzen. Dieses Prinzip nennt sich „Roam like at home“ und wurde von der EU im Zuge der Harmonisierung des Binnenmarktes eingeführt. Damit ist das Mobilfunk-Roaming in der gesamten EU kostenlos. Teilweise werden auch andere Länder wie Schweiz, Norwegen und auch UK mit in diese Regelung eingeschlossen. Das sollte man bei Bedarf aber extra beim eigenen Anbieter prüfen.

Die EU schreibt im Original zu den kostenlosen Roaming-Regelungen:

Roaming ist die Nutzung des Mobiltelefons bei gelegentlichen Reisen in ein anderes Land als das, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt (Arbeit, Studium o. ä.) haben. Solange Sie mehr Zeit im Inland verbringen als im Ausland oder Ihr Mobiltelefon mehr zu Hause nutzen als im Ausland, gelten Sie als Roaming-Nutzer. Dementsprechend werden Ihnen für Ihre Anrufe, SMS und Datennutzung in der EU Inlandspreise berechnet. Dies wird als angemessene Nutzung der Roamingdienste angesehen. Wenn Sie eine EU-Binnengrenze überqueren, wird Ihr Mobilfunkbetreiber Sie per SMS darauf hinweisen, dass Sie einen Roamingdienst in Anspruch nehmen, und Sie über seine Regelung der angemessenen Nutzung informieren.

Es gibt aber auch einige Einschränkungen. So darf das EU Roaming nicht dauerhaft genutzt werden (man kann also keine polnische Sim in Deutschland als normalen Handytarif einsetzen) und auch beim Datenvolumen gibt es gewissen Obergrenzen. Für die normale Nutzung der Allnet Flat spielen diese Punkte aber selten eine Rolle. Dazu muss der eigenen Anbieter informieren, wenn er zu anderen Konditionen abrechnen möchte. Es ist also wichtig, die SMS und Mails im Ausland zu beachten.

Dazu sollte man beachten, dass Roaming nur dann gilt, wenn man sich in einem EU Staat aufhält und nicht, wenn man von Deutschland in einen anderen EU Staat telefoniert. Letzteres wird ebenfalls nach den Auslandtarifen des eigenen Allnet Flat Anbieters abgerechnet.

WICHTIG: Kreuzfahren nutzen auf den Schiffen oft eigene Netz, die separat bepreist werden. Auch in der EU zahlt man so eventuell deutlich mehr als erwartet. Wer Urlaub auf dem Schiff macht, sollte sich daher vorher über die Konditionen informieren.

Video: Das Roaming von Flatrates innerhalb der EU erklärt

Die Allnet Flat auf der restlichen Welt

Wer sich in einem der anderen Länder auf der Welt aufhält, die nicht zu EU gehören, kann in der Regel die Allnet Flat Abrechnung nicht nutzen. Die Tarife werden dann nach den Auslandstarifen der jeweiligen Anbieter abgerechnet und die erfolgt meistens nach sogenannten Tarifzonen. Alle Länder der Welt sind dabei einer Tarifzone zugeordnet und man zahlt dann je nach Tarifzone mehr oder weniger für Verbindungen.

Es gibt teilweise auch spezielle Allnet Flat für internationale Gespräche und Gespräche im Ausland, aber diese sind in der Regel so teuer, dass sie sich wirklich nur lohnen, wenn man geschäftlich unterwegs ist oder extrem viel Telefonieren oder Surfen will.

Wer ins Ausland unterwegs ist, sollte daher auf jeden Fall beim eigenen Anbieter nachfragen, welche Kosten im jeweiligen Zielland zu erwarten sind und ob es eventuelle Urlaubs- oder Auslandoptionen gibt, mit denen man die Kosten etwas senken kann. Dazu hilft es, vor Ort beispielsweise das Hotel-WLAN oder Hotspots zu nutzen um zumindest kostenlos zu surfen und damit diese Kosten zu senken.

Dazu sollte man auch beim Thema Hardware beachten, dass die Frequenzen in Europa nicht unbedingt auch in anderen Ländern unterstützt werden. Vor allem in Asien und Nordamerika werden andere Netzbereiche genutzt und daher braucht man passende Handys, die dies bereits können. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu kurz;

  • In Nord- und Südamerika benötigt man dagegen ein Mobiltelefon, das weitere Mobilfunkstandards unterstützt (Tri- oder Quadband-Handy).
  • Wer in Japan oder in Korea telefonieren möchte, braucht ein UMTS-fähiges Mobiltelefon. UMTS kann nicht nur genutzt werden, um Daten zu übertragen, sondern auch um zu telefonieren.

Moderne Smartphones sind in der Regel komplette Quadbandgeräte und unterstützen auch UMTS, daher sind diese Einschränkungen vor allem bei älteren Modellen die Regel.

Was kann man bei Problemen mit der Allnet Flat tun?

Sollte man mit den Vertragsbedingungen einer Allnet Flatrate nicht einverstanden sein oder wichtige Leistungen nicht angeboten werden, kann man als Verbraucher mittlerweile auf eine Reihe von Hilfsangeboten zurück greifen. Grundlegende Infos dazu haben wir hier in diesen Artikeln zusammengefasst: Was zählt zu einer Allnet Flat? | Für wen lohnt sich eine Allnet Flat? | Was tun bei Problemen und Ärger mit der Allnet Flat?

Wichtiger Ansprechpartner bei Allnet-Flat Problemen ist dabei die Bundesnetzagentur. Diese ist nicht nur die Aufsichtsbehörde für den Bereich Telekommunikation, sondern auch die Schlichtungstelle in diesem Bereich. Man kann dort also also einen kostenlosen Schlichterspruch bekommen (der allerdings nicht bindend ist).

Die Bundesnetzagentur schreibt selbst dazu:

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt seit 1999 als neutrale Instanz in Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern aus dem Telekommunikationsvertrag. Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt und damit eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Weiter Hilfe bei Schwierigkeiten mit Allnet-Angeboten findet man bei den Verbraucherverbänden. Diese sind auch im Bereich Handys und Handytarife meistens recht erfahren. Mehr Informationen zu den Verbraucherzentralen findet man auf der Informationsseite des Verbraucher-Minsteriums und natürlich bei der Verbraucher-Zentrale direkt vor Ort.

Als letzter Ausweg bleibt dann immer noch der Anwalt, vor allem wenn es um höhere Summen geht oder ein Gerichtsverfahren ansteht ist das immer eine gute (aber auch teure) Lösung.

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