Europäischer Gerichtshof: O2 hätte Kunden automatisch auf Roaming Tarife umstellen müssen

Europäischer Gerichtshof: O2 hätte Kunden automatisch auf Roaming Tarife umstellen müssen – Im Rechtsstreit um die Roaming-Tarife von O2 hat der europäische Gerichtshof heute ein Urteil gefällt und gegen das Unternehmen entschieden. Die Richter sahen es aufgrund der aktuellen Gesetzteslage für zwingend an, dass O2 allen Kunden hätten automatisch auf die neuen Roaming-Kosten umgestellt werden müssen. Bei einigen Kunden hatte O2 dafür eine SMS verlangt, also ein OptIn in die neuen Regelungen. Bis dahin hatte das Unternehmen weiter nach den alten Regelungen abrechnet. Das war so nicht rechts.

Im Urteil schreiben die Richter dazu wie folgt:

Art. 6a und Art. 6e Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union in der durch die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den u. a. in Art. 6a dieser Verordnung vorgesehenen regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif als den regulierten Roamingtarif gewählt hatten, es sei denn, dass sie vor dem Stichtag des 15. Juni 2017 gemäß dem dafür in Art. 6e Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung vorgesehenen Verfahren ausdrücklich erklärt haben, dass sie einen solchen anderen Tarif nutzen möchten.

Die Verbraucherzentrale hatte dagegen bereits 2017 geklagt und Landgericht München I hatten diese Fragen dem EU Gerichtshof vorgelegt und damit eine Klärung dieser Frage im Sinne des EU Rechtes angestrebt. Der Verbraucherzentral Bundesverband schrieb damal dazu:

„EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten

Das heutige Urteil dazu bringt nun Klarheit für das Unternehmen und auch die Verbraucher.

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert