Fehler im Handyvertrag – Was tun wenn die Allnet Flat nicht korrekt ist?

Fehler im Handyvertrag – Was tun wenn die Allnet Flat nicht korrekt ist? – Es gibt Fälle, da stellen Kunden nach dem Abschluss eines Handyvertrages fest, dass die Tarife und Bedingungen sich von denen unterscheiden, die man eigentlich hatte haben wollen. So kann es vorkommen, dass der Vertrag weniger Datenvolumen enthält, als man eigentlich wollte oder bestimmte Optionen nicht kostenlos mit dazu sind. So etwas ist nicht die Regel, aber kommt ab und an vor, denn es gibt eine Reihe von Fehlern, die auftreten können:

  • die Werbung ist fehlerhaft und passt nicht zum Tarif
  • beim Vertragsabschluss werden nicht alle versprochenen Inhalte korrekt erfasst und aufgeschrieben, besonders bei stressigen Situationen in den Shops der Anbieter kann das vorkommen
  • die Tarifmerkmale werden nicht korrekt an den Tarifanbieter übermittelt und es fehlen einige Bestandteile, die eigentlich mit zur Allnet Flat gehören sollten

Die möglichen Fehlerquellen sind also vielfältig und lassen sich auch nicht ganz ausschließen. Man sollte sich daher die Unterlagen des Abschlusses des Handyvertrages auf jeden Fall geben lassen und unter Umständen auch einen Screenshot von Angeboten im Internet machen um hinterher nachvollziehen zu können, zu welchem Bedingungen man einen Handy-Vertrag abgeschlossen hat.

Der wichtigste Punkt nach dem Abschluss eines Handyvertrages ist daher zu prüfen, ob der tatsächliche Vertrag auch dem abgeschlossen Vertrag entspricht. Dabei kommt man um etwas Papierkram nicht herum, denn man muss die Konditionen aus der Preisliste mit denen aus dem Vertrag abgleichen und prüfen, ob alle wichtigen Bedingungen erfüllt sind.

Im besten Falle – wenn alles passt – ist die Arbeit an dieser Stelle bereits beendet. Dann kann man sich beruhigt zurück lehnen. Falls dem nicht so sein sollte und der Tarif einige versprochene Merkmal nicht enthält, ist es dagegen sinnvoll, sofort aktiv zu werden. Was man genau tun kann, haben wir hier zusammen gestellt.

HINWEIS: Die Recht bei fehlerhaften Vertragsdetails gelten natürlich auch bei Prepaid Allnet Flat. Diese haben aber oft einen kurze Laufzeit und daher ist es dort meistens sinnvoller, direkt zu kündigen als sich lange zu streiten.

Wie schwerwiegend sind die Abweichungen im Tarif?

Ob man wirklich aktiv werden muss hängt auch davon ab, ob die Unterschiede der Tarife so gravierend sind, dass sie in der Praxis wirklich ins Gewicht fallen. Oft werden beispielsweise Tarife mit 21,6Mbit/s als maximaler Speed beworben, in den tatsächlichen Unterlagen steht dann aber nur 21,1Mbit/s. Diese Abweichung im Nachkomma-Bereich ist so gering, dass sie im praktischen Einsatz keine Auswirkungen hat und danach zu vernachlässigen ist. Mittlerweile haben ohnehin die meisten Anbieter auf 25MBit/s aufgerüstet.

Anders liegt der Fall beispielsweise, wenn zwar LTE versprochen wurde als Übertragungsstandard, dann der Tarif aber nur 2G liefern kann. Diesen Unterschied merkt man in der Praxis deutlich, da in diesem Fall ganze Netzbereiche nicht nutzbar sind. Bei solchen Unterschiede sollte man unbedingt aktiv werden.

Kundenservice kontaktieren und nachfragen

Der erste Schritt sollte dabei immer sein, den Kundenservice des Anbieters zu kontaktieren und das Problem zu schildern. Oft kann man auf diese Weise bereits sehr schnell und unkompliziert klären, was schief gelaufen ist und den Tarif entsprechend korrigieren.

Ansprechpartner sollte dabei zuerst in jedem Fall der Anbieter sein, bei dem man den Handyvertrag abgeschlossen hat. Die Anfrage kann man per Mail stellen oder auch telefonisch durchführen. Einige größere Anbieter wie Telekom oder auch die Congstar Allnet Flat bieten auch andere Kontaktmöglichkeiten wie einen kostenlosen Chat an.

Sollte sich der Kundenservice wider erwarten als nicht hilfreich heraus stellen, gibt es als Kunde noch einige Möglichkeiten, doch noch aus dem Vertrag heraus zu kommen.

Das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt für alle Verträge die beispielsweise über das Internet oder per Telefon abgeschlossen wurden und räumt den Kunden ein zeitlich eng befristetes Rücktrittsrecht vom Vertrag ein. Der Anbieter selbst muss über diese Möglichkeit des Widerrufs belehren, dazu nutzen die meisten Anbieter eine Standard-Formulierung. So heißt es zum Beispiels in der Widerrufsbelehrung bei 7mobile:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Sofern Sie mehrere Waren mit einer einheitlichen Bestellung bestellt haben, die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Dazu muss in dieser Belehrung auch angegeben sein, an wen der Widerruf zu richten ist (mit Adresse). Wer den Handyvertrag widerrufen möchte, weil die die Bedingungen nicht zu denen passen, die man eigentlich haben wollte, kann über das Widerrufsrecht sehr schnell den Vertrag auch wieder rückgängig machen. Wichtig ist dabei, die Frist zu wahren. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen (meistens 14 Tage nach der Übersendung der Simkarte) steht diese einfach Möglichkeit nicht mehr zur Verfügung.

Die außerordentliche Kündigung

Ein falscher Tarif, der nicht zu den Versprechungen beim Abschluss des Handyvertrages passt, ist in jedem Fall eine Störung im Vertragsverhältnis und wenn der Anbieter diese Störung nicht beseitigt besteht in den meisten Fällen auch ein Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung bzw. Sonderkündigung.

Wichtig ist dabei immer, dem Anbieter eine Frist zu setzen (in der Regel 14 Tage), innerhalb derer er den Vertragsmangel abstellen kann. Fehlen nach dieser Frist immer noch Vertragsbestandteile, kann man den Vertrag kündigen. Weitere Details dazu haben wir hier zusammen gestellt.

Prinzipiell sollte man diese Kündigung schriftlich durchführen und auch nachweisbar dokumentieren. Dazu ist es wichtig, auch den Mangel so zu dokumentieren, dass er nachvollziehbar bleibt. Das ist nicht ganz einfach und es ist in den meisten Fällen zu raten, sich in solchen Fällen fachkundige Hilfe zu holen. Das kann beispielsweise direkt eine Anwalt sein oder auch eine Verbraucherzentrale, die in der Regel bereits Erfahrungen mit solchen Fällen haben.

Niemand muss abweichende Tarife dulden

Prinzipiell gibt es also eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die man nutzen kann, für den Fall, das ein Tarif die versprochenen Leistungen nicht enthält. Es muss sich also niemand mit weniger als der beworbenen Leistung und den entsprechenden Tarifmerkmalen zufrieden geben. Das ist vor allem wichtig, weil man in der Regel 24 Monaten (also zwei Jahre) an den Tarif gebunden ist und damit dann auch unter Umständen zwei Jahre weniger Leistung bekommen würde.

Video: Probleme mit dem Handyvertrag

Was kann man bei Problemen mit der Allnet Flat tun?

Sollte man mit den Vertragsbedingungen einer Allnet Flatrate nicht einverstanden sein oder wichtige Leistungen nicht angeboten werden, kann man als Verbraucher mittlerweile auf eine Reihe von Hilfsangeboten zurück greifen. Grundlegende Infos dazu haben wir hier in diesen Artikeln zusammengefasst: Was zählt zu einer Allnet Flat? | Für wen lohnt sich eine Allnet Flat? | Was tun bei Problemen und Ärger mit der Allnet Flat?

Wichtiger Ansprechpartner bei Allnet-Flat Problemen ist dabei die Bundesnetzagentur. Diese ist nicht nur die Aufsichtsbehörde für den Bereich Telekommunikation, sondern auch die Schlichtungstelle in diesem Bereich. Man kann dort also also einen kostenlosen Schlichterspruch bekommen (der allerdings nicht bindend ist).

Die Bundesnetzagentur schreibt selbst dazu:

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt seit 1999 als neutrale Instanz in Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern aus dem Telekommunikationsvertrag. Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt und damit eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Weiter Hilfe bei Schwierigkeiten mit Allnet-Angeboten findet man bei den Verbraucherverbänden. Diese sind auch im Bereich Handys und Handytarife meistens recht erfahren. Mehr Informationen zu den Verbraucherzentralen findet man auf der Informationsseite des Verbraucher-Minsteriums und natürlich bei der Verbraucher-Zentrale direkt vor Ort.

Als letzter Ausweg bleibt dann immer noch der Anwalt, vor allem wenn es um höhere Summen geht oder ein Gerichtsverfahren ansteht ist das immer eine gute (aber auch teure) Lösung.

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