50 GB Allnet Flat – diese Anbieter haben bereits richtig viel Datenvolumen

Im Bereich der Allnet Flat wachsen die verfügbaren Datenvolumen von Jahr zu Jahr an. Hatten die ersten Allnet Flatrate noch eher mickrige 500MN Datenvolumen sind mittlerweile Angebote mit 10 GB Flat oder 20 GB Allnet Flat die Regel. Dazu haben auch immer mehr Anbieter richtig große Datenvolumen ins Angebot aufgenommen und ab und an findet man auch gute Flatrates mit 50 GB Datenvolumen oder mehr. 50 GB Flat sind dabei nach wie vor eher für Power-Surfer interessant. Normale Nutzer brauchen selten so viel mobiles Datenvolumen, daher sind die Flatrates mit 50 Gigabyte auch bei den Anbieter eher die Ausnahme. Erfreulicherweise sind die Preise in diesem Bereich in den letzten Jahren gesunken und man findet diese Mobilfunk-Flatrates aktuell teilweise für unter 20 Euro. Früher oder später kann man wohl auch damit rechnen, dass es 50 GB Datenvolumen für unter 10 Euro gibt – aktuell fehlen solche Deals aber noch. Dafür finden sich immer mehr Anbieter mit 10 GB Flat – falls also die 50 Gigabyte im Monat doch nicht reichen sollten, gibt es mittlerweile Update-Möglichkeiten.

TIPP: 50 GB Datenvolumen zu den Allnet Flat ist mittlerweile fast genau so teuer wie eine Allnet Flat samt unbegrenztem Datenvolumen. Es kann sich daher lohnen drüber nachzudenken, direkt auf unlimited Allnet Flat mit einer echten Internet Flatrate zu setzen, der Aufpreis ist in der Regel überschaubar.

In diesem Artikel wollen wir den aktuellen Überblick über Angebote und Anbieter mit 50 GB Flatrates geben und auch zeigen, was man dabei beachten sollte.

50 GB Allnet Flat bei den Discountern

26.03.2024 sim.de LTE All 50 GB

  • Aktionszeitraum: ab 26.03.2024 ab 11 Uhr und nur für kurze Zeit
  • Bereitstellungspreis:  9.99€ bei 24 Monaten, 19,99€ monatlich kündbar, 29,99€ Bundle
  • 50 GB LTE mit bis zu 50 MBit/s & Allnet-Flat
  • Nur 19,99 Euro statt 24.99 Euro monatlich
  • ZUM DEAL*

HINWEIS: Die meisten 50 GB Allnetflat bei den Discountern sind reine Tarife und bieten nur die Simkarte ohne weitere Hardware. Wer also Handys und Smartphones zu den Tarifen möchte, findet in diesem Bereich selten passende Angebote. Die Hardware-Deals findet man dagegen eher direkt bei den größeren Netzbetreibern. Mehr dazu: iPhone 14 mit Flat | Samsung Galaxy S22 mit Flatrates | iPhone 13 mit Flat | Allnet Flat zum Xiaomi 12

Weitere Preise rund um 50 GB Flat gibt es hier im Artikel: 50 GB Flat im Vergleich

5G bei den 50 GB Flatrates

Wer viel Datenvolumen zur Flatrate hat, will diese in der Regel auch schnell versurfen und daher hohe Geschwindigkeiten zur Allnet Flat dazu haben. Den höchsten Speed bieten derzeit die neuen 5G Allnet Flat, die bereits Zugriff auf die 5G Netze der jeweiligen Netzbetreiber haben und dann Geschwindigkeiten von mehreren 100 MBit/s bis zu über einem Gigabit pro Sekunden bieten.

Für die Nutzung von 5G sind aber nach wie vor eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen:

  • die Allnet Flat muss bereits für 5G freigeschaltet sein und nach wie vor gibt es nur wenige Angebote auf dem deutschen Markt, die bereits 5G bieten. Man findet 5G Flat vor allem bei den Netzbetreibern selbst und weniger bei den Discountern. Generell kann man davon ausgehen, dass alle Allnet Flat, bei denen 5G nicht konkret in den Tarifdetails erwähnt wird, diese Technik auch nicht unterstützen.
  • Auch die Handys und Smartphones müssen die Technik bereits beherrschen und Modems verbaut haben, die bereits 5G Verbindungen aufbauen können. Viele moderne Smartphones können dies bereits, aber vor allem die sehr günstigen Modelle und ältere Geräte sind noch reine 4G Smartphones.
  • Der Netzausbau muss in der eigenen Region bereits vorhanden sein und der eigene Netzbetreiber muss 5G Bereiche anbieten. Mittlerweile sind Telekom, Vodafone und auch O2 im 5G Bereich recht gut aufgestellt, es gibt aber bei allen Anbietern noch recht große Lücken, was die 5G Versorgung betrifft. Daher ist es sinnvoll, auf der Netzausbaukarte des eigenen Betreibers zu prüfen, ob man bereits in einem Bereich wohnt, der 5G anbietet.

Aktuell hat die Telekom im 5G Bereich die Nase vor und bietet den besten Ausbau an dem meisten Standorten. Die Telekom schreibt selbst dazu:

In Deutschland können 92 Prozent der Menschen 5G nutzen. Über 67.000 5G-Antennen funken im Netz der Telekom. Auf dem 3,6 GHz-Band ist 5G in mehr als 400 Städten und Gemeinden verfügbar. Alle Standorte, die auf den Frequenzen 3,6 GHz- und 700 MHz funken, unterstützen auch die neuste 5G Standalone Technologie. Sie sind parallel sowohl an das bereits bestehende Kernnetz, sowie auch an das 5G Standalone Kernnetz angebunden. Dieses Netz kommt ohne LTE-Technik aus. 8.000 Antennen der Telekom können mit 5G Standalone funken. 

Mit der neuen 700 MHz-Frequenz sind bereits viele Geräte kompatibel. Dazu zählen Smartphones von Xiaomi, Oppo und das Fairphone 4. Auch die SAMSUNG Galaxy S22 Reihe unterstützt die neue Frequenz.

Wer also die besten Chance auf die Nutzung von 5G haben möchte, sollte zu den Allnet Flat der Telekom greifen – allerdings bietet im D1 Netz aktuell nur die Telekom selbst 5G an. Die Drittanbieter im diesem Netz haben diese Technik noch nicht. Mehr zu den Netzen: D1 Flat | D2 Flat | O2 Flat

5G Ausbau bei D1 Telekom, Vodafone und O2
5G Ausbau bei D1 Telekom, Vodafone und O2

Die Nachteile von Allnet Flat ohne Laufzeiten und ohne Vertrag

Bei einer Entscheidung für eine Allnet Flat ohne Vertrag und Laufzeit sollte man einige Punkte im Hinterkopf behalten, denn es gibt auch einige Nachteile für Verbraucher bei diesen Verträgen. Zum Einen kann natürlich auch der Anbieter selbst recht schnell kündigt – sollte es also bei einem Tarif oder Kunden Probleme geben, kann der jeweilige Anbieter ebenfalls mit recht kurzer Frist die Allnet Flat beenden.

Ein zweiter wichtiger Punkte sind die Handys und Smartphones. Wer Hardware zu einer Allnetflat haben möchte, findet diese in der Regel bei Angeboten ohne Laufzeit und Tarif nicht. Die Geräte lassen sich nur refinanzieren, wenn der Vertrag eine gewissen Zeit läuft und daher haben fast alle Tarife und Deals mit Handyangeboten derzeit eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Ein letzter Punkt: die interessante Deals und Angebote gibt es bei vielen Anbietern nur dann, wenn man sich länger bindet. Viele Sonderaktionen gelten also nicht für die Allnet Flatrates ohne Laufzeit und Vertrag und das bedeutet letztendlich, dass man mehr bezahlt, wenn man sich für Angebote mit großer Flexibilität entscheidet. Ob sich das lohnt sollte man im jeweiligen Fall selbst nachrechnen – eine pauschale Ansage kann man an der Stelle kaum machen.

Was kann man bei Problemen mit der Allnet Flat tun?

Sollte man mit den Vertragsbedingungen einer Allnet Flatrate nicht einverstanden sein oder wichtige Leistungen nicht angeboten werden, kann man als Verbraucher mittlerweile auf eine Reihe von Hilfsangeboten zurück greifen. Grundlegende Infos dazu haben wir hier in diesen Artikeln zusammengefasst: Was zählt zu einer Allnet Flat? | Für wen lohnt sich eine Allnet Flat? | Was tun bei Problemen und Ärger mit der Allnet Flat?

Wichtiger Ansprechpartner bei Allnet-Flat Problemen ist dabei die Bundesnetzagentur. Diese ist nicht nur die Aufsichtsbehörde für den Bereich Telekommunikation, sondern auch die Schlichtungstelle in diesem Bereich. Man kann dort also also einen kostenlosen Schlichterspruch bekommen (der allerdings nicht bindend ist).

Die Bundesnetzagentur schreibt selbst dazu:

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt seit 1999 als neutrale Instanz in Streitfällen zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern aus dem Telekommunikationsvertrag. Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt und damit eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Weiter Hilfe bei Schwierigkeiten mit Allnet-Angeboten findet man bei den Verbraucherverbänden. Diese sind auch im Bereich Handys und Handytarife meistens recht erfahren. Mehr Informationen zu den Verbraucherzentralen findet man auf der Informationsseite des Verbraucher-Minsteriums und natürlich bei der Verbraucher-Zentrale direkt vor Ort.

Als letzter Ausweg bleibt dann immer noch der Anwalt, vor allem wenn es um höhere Summen geht oder ein Gerichtsverfahren ansteht ist das immer eine gute (aber auch teure) Lösung.

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